Replay TV

Ein neues Zeitalter bricht an

Replay TV

Um zeitversetztes Fernsehen (Replay TV) in der Schweiz künftig in der bisherigen Form anbieten zu können, haben die Verbreiter und Sender eine Vereinbarung getroffen. Diese ermöglicht es den Sendern die entfallenen Einnahmen, bedingt durch das Überspulen der Werbung bei Replay-TV, mit neuen Werbeformen zu kompensieren. SAK und weitere TV Anbieter setzen diese Vereinbarung mit den neuen Angeboten ab dem 4. Oktober 2022 um.

Eingespielte Werbung im Replay TV

Replay-Werbung wird bei der Nutzung von Replay-TV in folgenden Formen eingespielt:

  • Start Ads: Kurzer Werbespot (ca. 7-10 Sekunden) zum Start der TV-Sendung im Replay TV-Modus

  • Fast Forward Ads: Werbespots (maximal 3.5 Minuten) wenn im Replay TV-Modus der in der Sendung ursprünglich enthaltene Werbeblock vorgespult wird.

  • Pause Ads: Bild-in-Bild-Werbeeinblendung, die beim Drücken der Pausentaste im Live- oder Replay-TV angezeigt wird und beim Fortsetzen der Sendung wieder verschwindet.



Sobald der Replay-TV-Modus verlassen wird, endet auch die Replay-Werbung.

Die teilnehmenden Sender: 3+ / 4+ /5+ /6+ / 7+ Family / NICK Schweiz / kabel eins / NITRO / ProSieben / ProSieben MAXX / Puls 8 / RTL / RTLZWEI / S1 / SAT.1 / SAT.1 GOLD / SIXX / TV24 / TV25 / VOX, weitere Sender können zu einem späteren Zeitpunkt dazu kommen.

Diese Änderung im Replay wird ausschliesslich im SAK TV Abo M angeboten. Falls Sie sich für das SAK TV Abo L entscheiden, können Sie wie bisher die Replay Funktion uneingeschränkt nutzen, Sie profitieren sogar davon, dass Sie die Werbeblöcke im Replay punktgenau überspringen können.

Über GT12 (Gemeinsamer Tarif 12) und die Branchenvereinbarung:

Gemäss geltendem Urheberrecht müssen alle TV-Anbieter die Sender für die zeitversetzte Verbreitung ihrer Inhalte entgelten. Der Tarif dafür wird zwischen den Branchenverbänden (Suissedigital und Swissstream) und den Verwertungsgesellschaften (ProLitteris, SSA Société Suisse des Auteurs, SUISA, SUISSIMAGE und SWISSPERFORM) ausgehandelt. Die Verwertungsgesellschaften und die Verbreiterverbände haben sich im Juni 2020 auf einen höheren Tarif (Gemeinsamen Tarif 12) geeinigt, der das zeitversetzte Fernsehen in der Schweiz gestützt auf das Urheberrechtsgesetz regelt.

Die Branchenvereinbarung ist ein Abkommen zwischen Verbreitern und Sendern, um zeitversetztes Fernsehen in der Schweiz auch in Zukunft in der bisherigen Form anbieten zu können. Der Nationalrat hat die Verbreiter und Sender Ende 2018 zum Finden einer einvernehmlichen Lösung aufgefordert. Durch die neuen Werbeformen sollen die monetären Ausfälle der Sender – bedingt durch das Überspulen der Werbung bei Replay-TV – kompensiert werden.